Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 2. Mai 2011 beantragt werden. Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten: •AusgleichszulagenbezieherInnen •BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG •BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt •BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. •sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen (FAQs), insbesondere hinsichtlich Richtsätze für die Ausgleichszulage. Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005
Heizkostenzuschuss NÖ 2010/2011
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2010/2011 in der Höhe von € 130,- zu gewähren.
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