Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 2. Mai 2011 beantragt werden. Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten: •AusgleichszulagenbezieherInnen •BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG •BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt •BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. •sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen (FAQs), insbesondere hinsichtlich Richtsätze für die Ausgleichszulage. Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005
Heizkostenzuschuss NÖ 2010/2011
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2010/2011 in der Höhe von € 130,- zu gewähren.
Weitere Artikel

Andreas Groyß als Parteiobmann bestätigt.
Seit nunmehr 15 Jahren leitet Andreas Groyß die Geschicke der VP-Albrechtsberg, vergangenen…

VPNÖ-Zauner/Dinhobl: „Wiener Stadtrat Hacker setzt das Gesundheitssystem aufs Spiel”
Mehr als 70.000 Landsleute senden ein eindeutiges Signal ins Wiener Rathaus

Armin Sonnauer beim Bezirksseniorentag als Obmann bestätigt
Seit nunmehr über 11 Jahren steht Armin Sonnauer den „NÖ Senioren“ als Obmann vor

