Donau-Universität Krems soll 2014 Promotionsrecht erhalten

"Das Regierungsprogramm von 2008 beinhaltet eine strategische Weiterentwicklung der Donau-Universität Krems. Deshalb war es wichtig, vor Abschluss der Legislaturperiode Nägel mit Köpfen zu machen und noch vor dem Sommer-Ministerrat einen Zeitplan für das Promotionsrecht an der Donau-Universität festzulegen", sagte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll nach einer Verhandlungsrunde mit Bundeskanzler Werner Faymann, Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger und Bundesminister Univ.Prof. Dr. Karlheinz Töchterle im Bundeskanzleramt in Wien.

"Die nahezu 20 Jahre des erfolgreichen Wegs der 1994 gegründeten, 1996 mit 93 Studierenden in Betrieb gegangenen und heute 7.000 Studierende beheimatenden Donau-Universität berechtigt zu diesem Schritt", so Pröll weiter, zumal rund um die Donau-Universität ein Campus mit Fokus auf Wissenschaft und Forschung von internationaler Strahlkraft entstanden sei. Diese gute internationale Vernetzung - mit Kooperationen mit 30 Universitäten bzw. 30 Prozent der Studierenden und einem Drittel der Professoren aus dem Ausland - sei ein wesentlicher Faktor für Niederösterreich.

Attraktivität steigern

"Ziel ist es, 2014 die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Studierenden in Zukunft an der Donau-Universität promovieren können, was zur Steigerung der Attraktivität beitragen wird", so der Landeshauptmann . Faymann betonte, Landeshauptmann Pröll habe dieses Ziel mit großer Beharrlichkeit verfolgt. Auch er sei für klare Verhältnisse in Bezug auf diese "führende Bildungseinrichtung Österreichs, die sich national und international großer Beliebtheit und eines sehr guten Rufes erfreut und seit 20 Jahren eine Erfolgsgeschichte schreibt".

Anerkannte Bildungseinrichtung

Spindelegger führte aus, die Donau-Universität sei eine weit über Österreich hinaus beliebte und anerkannte Bildungseinrichtung, die sich vor allem in der postgradualen Ausbildung einen beachtlichen Namen gemacht habe. "Die Qualität muss im Mittelpunkt stehen, das Promotionsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil einer qualitativ hochstehenden Ausbildung." Töchterle nannte das Promotionsrecht ein uraltes Qualitätskriterium der Universitäten. "Das Promotionsrecht ist solcherart ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Voll-Universität. Eine Universität ohne Promotionsrecht hat demgegenüber Nachteile v. a. in der Berufung renommierter Professoren."