Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes wurden männliche Arbeitnehmer, die seit dem 1.1.2004 ihr 56. Lebensjahr vollendet haben, nachträglich von der Arbeitslosenversicherung befreit. Diese Personen können einen Antrag auf Rückerstattung dieser Beiträge stellen.
Helma Weiz, ÖAAB-Betriebsrat im Krankenhauses Krems informierte die betroffenen Mitarbeiter, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Neben Hans Dirnberger freuen sich noch weitere 17 Kollegen über diesen unerwarteten Betrag, der bis zu 1.000,- Euro ausmachen kann und voraussichtlich im September ausgezahlt werden wird.
Versicherungsbeiträge werden rückerstattet
AAB-Betriebsgruppenobfrau Helma Weitz informiert die Mitarbeiter des Krankenhauses Krems und verhilft diesen zu einem unerwarteten Geldsegen.
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