Gute Nachrichten für die Familien im Bezirk Krems. Derzeit sind zwei weitere Einrichtungen für Kleinstkinderbetreuungen in Planung. Dadurch wird das Angebot von Betreuungsplätzen an derzeit sieben Standorten im Bezirk in den kommenden Wochen und Monaten weiter ausgebaut.
Erfreut über diesen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots zeigt sich auch Landtagspräsident Hans Penz: „Wir zeigen damit einmal mehr, wie Gemeinden und Land NÖ gemeinsam an der Entwicklung von Kinderbetreuungsangeboten arbeiten, damit wir Eltern und Familien bei der Bewältigung ihres Alltags bestmöglich unterstützen können. Ich hoffe sehr, dass viele Gemeinden und Trägerorganisationen die neuen Fördermöglichkeiten des Landes NÖ nützen, um Kinderbetreuungsangebote zu entwickeln, die den Bedürfnissen und Wünschen der Eltern und Familien entsprechen und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen.“
55,4 Millionen Euro für Ausbau der Kinderbetreuung in NÖ bis 2017
Bis zum Jahr 2017 stehen für Niederösterreich aus einer 15-a Vereinbarung mit dem Bund 55,4 Mio. Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung.
Die Fördermittel können beispielsweise für die Schaffung zusätzlicher Plätze, zur räumlichen Qualitätsverbesserung, für die Verlängerung der Öffnungszeiten oder die Verbesserung des Betreuungsschlüssels verwendet werden. Schwerpunkt ist der Ausbau der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder. Besonders gefördert werden ganztägige, flexible Angebote, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf maßgeblich erleichtern. In besonderem Maße sollen auch Tageseltern als möglichst familiennahe Betreuungsform unterstützt werden.
Neue Förderrichtlinien für Tagesbetreuungseinrichtungen und Horte
Seit Jahresbeginn 2015 gelten in Niederösterreich deutlich verbesserte Förderrichtlinien für Tagesbetreuungseinrichtungen und Horte sowie für Eltern-Kind-Zentren. „Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen werden durch die neuen Gruppenförderungen alleine vom Land Niederösterreich bis zu vier Millionen Euro pro Jahr mehr erhalten. Ein Vorteil des neuen Modells liegt darin, dass die Eröffnung neuer Einrichtungen planbarer wird und auch bei anfangs geringerer Kinderanzahl für den Betreiber finanzierbar bleibt“, so Penz.
„Mit diesen neuen Richtlinien für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen, den Mitteln aus der 15-a Vereinbarung und Verbesserungen bei der Elternförderung und der Förderung für Tageseltern-Träger haben wir nun in Niederösterreich alle Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sowohl bereits bestehende Einrichtungen gesichert und qualitativ verbessert werden können also auch neue und nachhaltige Einrichtungen geschaffen werden können ganz nach dem Bedarf und den Vorstellungen der Familien“, freut sich Penz.